Garantiebedingungen der Marke Electrolux der Electrolux Austria GmbH
Garantiebedingungen Österreich, Stand Jänner 2022
Die Electrolux Austria GmbH beglückwünscht Sie zum Erwerb eines Haushaltsgroßgerätes aus unserem Konzern.
Für das von Ihnen erworbene Gerät gewähren wir eine Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Die von uns gewährte Garantiedauer beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde. Eine eventuelle Verlängerung geht aus den Geräteunterlagen hervor bzw. finden Sie Details dazu auf unserer Homepage. Bei gewerblicher oder gleichgesetzter Nutzung beträgt die Garantiedauer für Ihr Hausgerät sechs (6) Monate. Für die Inanspruchnahme einer kostenlosen Garantieleistung ist unbedingt die Rechnung oder der Kaufbeleg vorzulegen.
2. Die Garantie umfasst Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten gemeldet werden.
Keine Garantie wird gewährt:
- auf leicht zerbrechliche Teile (z.B. Glas, Kunststoff) und Verschleißteile (z.B. Leuchtmittel, Keilriemen, Kohlebürsten).
- bei Mängel von nicht-funktionalen oder dekorativen Teilen, welche für die Gebrauchs- und/oder Werttauglichkeit des Gerätes unerheblich sind (z.B. Farbunterschiede, Kratzer etc).
- bei Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung und Bedienung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen (z.B. unsachgemäßer Geräteanschluss, falsche Netzspannung, unzureichende Be- und Entlüftung, mangelnde Pflege und/oder Wartung) und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen wurden, die hierzu nicht von uns ermächtigt sind, und/oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen wurden, die keine Originalteile sind.
- bei Schäden oder Mängel welche durch unsachgemäßen Aufstellungsort des Gerätes entstanden sind.
- bei Schäden oder Mängel welche durch chemische oder elektrochemische Reaktionen des Wassers hervorgerufen wurden (z.B. Rost, Korrosion, Kalkablagerungen).
3. Sollte unserem in Österreich gekauften Gerät eine längere Garantiedauer als die dzt. gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren zugestanden werden, bitte unbedingt unsere Unterlagen aufbewahren, aus denen die Länge der Garantiedauer hervorgeht. Es gelten ausschließlich Garantieverlängerungen, welche von der Electrolux Austria GmbH in Österreich gewährt wurden.
4. Sollte eine Reparatur während der Garantiezeit aus o.a. Punkten kostenpflichtig sein, so ist der Beauftragende des Kundendiensteinsatzes auch der Zahlungspflichtige, falls nicht vom Beauftragenden vorab mit dem Endverbraucher eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
5. Die Garantiezusage umfasst die Behebung von Schäden oder Mängeln am Gerät innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Schadens oder Mangels durch Verbesserung. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen.
6. Über die Verbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt.
Verbesserungsarbeiten werden, soweit möglich am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten durchgeführt. Vorort muss das Gerät für uns zugänglich sein. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
7. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die gesetzliche Mindestdauer der Gewährleistung wird hierbei nicht eingeschränkt.
8. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
9. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegenüber dem Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Werden in Österreich gekaufte Geräte ins Ausland verbracht, so haftet der Endverbraucher für die technischen (z.B. Netzspannung, Frequenz, Gasarten- und Drücke, Klima- und Umweltbedingungen) und gesetzlichen (z.B. Zulassung) Voraussetzungen. Es gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Landes wohin das Gerät verbracht wird, sofern wir in diesem Land ein Kundendienstnetz haben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Electrolux Austria GmbH
Campus 21, Europaring F15 202
A-2345 Brunn am Gebirge
Sitz der Gesellschaft: Brunn am Gebirge
Firmenbuch: Wr. Neustadt FN 98903x
UID-Nr.: ATU14758207
Geschäftsführer: Alfred Janovsky