Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen der Electrolux Austria GmbH
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen der Electrolux Austria GmbH, Europaring F15 202, 2345 Brunn am Gebirge, FN 98903x, Landesgericht Wiener Neustadt, Umsatzsteuer ID-Nr: ATU 14758207 (im Folgenden kurz Electrolux) und ihren Kunden (Verbraucher nach § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG (im Folgenden „Verbraucher“), Unternehmer nach § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG (im Folgenden „Unternehmer“)). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn Electrolux auf derartige Bestimmungen ausdrücklich hingewiesen wurde.
Electrolux behält sich das Recht vor, die Bedingungen jederzeit ohne Vorankündigung - gegenüber Verbrauchern soweit diesen iSd § 6 Abs. 2 Z 3 KSchG zumutbar, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind - zu ändern.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage. Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Kaufvertrag, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Liefern wir Ihnen die Ware in mehreren Teilsendungen oder -stücken, beginnt die Widerrufsfrist, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden die Waren getrennt geliefert, beginnt die Widerrufsfrist, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über die Ausführung einer Reparatur oder eines sonstigen Dienstleistungsvertrages beginnt die Widerrufsfrist mit dem Vertragsschluss.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Electrolux Austria GmbH, Europaring F15 202, 2345 Brunn am Gebirge, E-Mail: info-austria@electrolux.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür für Ersatzteile das unter folgendem Link zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, für den Widerruf von Haushaltsgeräten das unter folgenden Link verfügbare Muster-Widerrufsformular, welche jedoch nicht vorgeschrieben sind.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist; dies gilt nicht, wenn wir die Waren selbst abholen, weil die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesendet werden können. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Können die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden, holen wir die Waren auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigem Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3. Besonderer Hinweis für dringende Reparatur- oder Instandhaltungsaufträge
Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei einer Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
III. Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen, die zwischen Electrolux und dem Kunden abgeschlossen werden.
1.1. Vertragsschluss
1.1.1. Bestellt ein Kunde bei Electrolux eine Ware, stellt dies ein Angebot an Electrolux zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar. Geht eine entsprechende Bestellung des Kunden bei Electrolux ein und bestätigt Electrolux dem Kunden den Auftrag nicht schriftlich oder per E-Mail (Auftragsbestätigung), nimmt Electrolux das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages erst dann an, wenn Electrolux die bestellte Ware an den Kunden versendet, wobei Electrolux das Angebot gegenüber Verbrauchern innerhalb von 30 Tagen ab Bestellung annehmen oder ablehnen muss. Eine Bestätigung allein über den Eingang der Bestellung (Bestellbestätigung) stellt noch keine Annahme des Vertrages durch Electrolux dar.
1.1.2. Stellt Electrolux während der Bearbeitung einer Bestellung fest, dass eine vom Kunden bestellte Ware nicht verfügbar ist, informiert Electrolux den Kunden hierüber. Ist eine Lieferung der bestellten Ware innerhalb von 30 Tagen nicht möglich, ist der Kunde, der Verbraucher ist, berechtigt, von seiner Bestellung zurückzutreten. Kann Electrolux ohne eigenes Verschulden die bestellte Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Annahme liefern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
1.1.3. Angebote von Electrolux gegenüber Unternehmern sind grundsätzlich freibleibend.
1.2. Lieferung
1.2.1. Leistungs- und Erfüllungsort ist Brunn am Gebirge. Die Kosten des Versandes trägt der Kunde. Electrolux liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in Österreich. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
1.2.2. Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung einer Ware in unseren (elektronischen) Katalogen oder Bestellbestätigungen sind lediglich voraussichtliche Angaben und unverbindlich. Nur Liefertermine, die in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich genannt sind, sind verbindlich; bei Verbrauchern gilt diese Einschränkung nur soweit dies dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil es sich um eine geringfügige und sachlich gerechtfertigte Abweichung handelt. Eine vereinbarte Lieferfrist ist gegenüber einem Unternehmer auch eingehalten, wenn Electrolux die Sache bis zur vereinbarten Frist dem Spediteur ausgeliefert hat oder die Erzeugnisse bis zur vereinbarten Frist für den Kunden abholbereit sind. Können vereinbarte Lieferfristen aufgrund höherer Gewalt und anderer von Electrolux nicht zu vertretender Hindernisse, z.B. Krieg, Aufruhr, Streik, Naturgewalten, Seuchen (inkl. Epidemien oder Pandemien), etc., nicht eingehalten werden, verlängert sich die Lieferfrist angemessen; für Verbraucher besteht diesfalls jedoch ein Rücktrittsrecht nach Ablauf von 30 Tagen ab Eintritt des Ereignisses. Teillieferungen sind zulässig und deren Vornahme liegt im Ermessen von Electrolux, bei einem Verbraucher jedoch nur soweit sie diesem zumutbar sind. Falls dies geschieht, entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten, sondern es wird ihm nur die erste Lieferung in Rechnung gestellt.
1.3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
1.3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro brutto (inkl. USt.) ab Lager Electrolux zzgl. Verpackung, jeglicher Abgaben, Zölle, Versicherung und Versandkosten (siehe Ziffer 1.2.1). Soweit der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird, können in Angebotsunterlagen Preise netto (zzgl. USt.) ausgewiesen sein. Die Zahlung mit Scheck oder Wechsel ist ausgeschlossen.
1.3.2. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ist ohne Abzüge sofort fällig nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung, wenn eine andere Zahlungsvereinbarung nicht schriftlich getroffen wurde oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen nicht ausgewiesen sind. Electrolux ist berechtigt, seine Leistungen auf elektronischem Weg abzurechnen.
1.3.3. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Abweisung eines Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens erfolgen Lieferungen nur mehr gegen Vorauskassa und im Insolvenzfall nur nach Zustimmung des Masseverwalters.
1.3.4. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind, der Verbraucher zusätzlich auch mit Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen. Ist der Kunde kein Verbraucher, kann er Zahlungen nur insoweit zurückhalten, als dies in angemessenem Verhältnis zu den
aufgetretenen Mängeln steht.
Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug oder beantragt er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, werden alle offenen Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig.
1.3.4.1. Ist der Kunde, der ein Verbraucher ist, mit einer vereinbarten Zahlung im Verzug, so kann Electrolux, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. verrechnen. In jedem Fall ist Electrolux berechtigt Mahnspesen in Höhe von 10,00 € in Rechnung zu stellen.
1.3.4.2. Ist der Kunde, der ein Unternehmer ist, mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Daneben kann Electrolux unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen oder im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen.
1.3.5. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Electrolux (im Folgenden kurz: Vorbehaltsware).
1.3.6. Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt zusätzlich zu Ziffer 1.3.6 folgendes: Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Electrolux erfolgt und dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Kunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Kunden übergeht. Der Kunde ist ohne Zustimmung von Electrolux nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder diese zur Sicherung zu übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung durch den Kunden wird ausschließlich im Namen und im Interesse von Electrolux vorgenommen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde Electrolux unverzüglich zu benachrichtigen und auf das Eigentumsrecht von Electrolux hinzuweisen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten bzw. aus der Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Electrolux ab, die diese Abtretung annimmt, ohne dass es noch später besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, Electrolux nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des so entstandenen Miteigentumsanteils der Electrolux an der veräußerten Sache; entsteht kein Miteigentumsanteil erfolgt die Abtretung in Höhe des Teils der Gesamtpreisforderung, der dem von Electrolux in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Die abgetretenen Forderungen dienen Electrolux in gleicher Weise als Sicherheit wie die Vorbehaltsware. Bis auf Widerruf und solange sich der Kunde nicht in Verzug befindet, ist der Kunde jedoch berechtigt, die Electrolux abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen von Electrolux hat der Kunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Electrolux die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung trägt der Kunde. Electrolux wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl der Electrolux freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag oder einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden ist Electrolux auch ohne vom Vertrag zurückzutreten zur Rücknahme sämtlicher noch unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren und zur Geltendmachung der weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde gewährt Electrolux bzw. deren Beauftragten zum Zwecke der Bestandserfassung bzw. Rücknahme Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Electrolux ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmens zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
1.3.7. Sofern der Kunde ein Verband oder eine Einkaufsgesellschaft eines Unternehmensverbundes ist, versichert er, dass er die gewährten Einkaufsvorteile seinen Mitgliedsunternehmen bzw. Anschlusshäusern offenlegt und an diese weiterleitet, soweit er diesen gegenüber hierzu verpflichtet ist sowie dass die buchhalterische und steuerliche Erfassung ordnungsgemäß durch den Verband bzw. die Einkaufsgesellschaft erfolgt. Der Kunde versichert überdies, dass er bevollmächtigt ist für seine Mitglieder Verträge abzuschließen und dass er alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag an die Mitglieder weiter überbindet, insbesondere den Eigentumsvorbehalt.
1.4. Gewährleistung
1.4.1. Electrolux leistet für Mängel gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, hinsichtlich Warenkaufverträgen, Werklieferungsverträgen und Verträgen über die Bereitstellung digitaler Leistungen gemäß den Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) Gewähr, hinsichtlich Dienstleistungsverträgen entsprechend den Vorschriften der §§ 922 ff ABGB.
1.4.2. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist für Waren 24 Monate (ab Erhalt der Ware). Für Waren mit digitalen Elementen wird Electrolux Kunden, die Verbraucher sind, für den Zeitraum, für den es aufgrund der Art und des Zwecks der Ware und des Vertrags vernünftigerweise zu erwarten ist, jene Aktualisierungen der digitalen Elemente der Ware, die notwendig sind, damit diese weiterhin dem Vertrag entsprechen, zur Verfügung stellen.
1.4.3. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, leistet Electrolux ausschließlich gemäß den §§ 922 ff ABGB unter Beachtung der Mängelrüge gemäß § 377 UGB Gewähr. Mängelansprüche des Kunden verjähren bei gebrauchten Waren in einem Jahr ab Lieferung. Der Kunde, der Verbraucher ist, wurde hierüber in Kenntnis gesetzt und erklärt sich ausdrücklich und gesondert damit einverstanden.
1.4.4. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gem. Ziffer 1.2.1. Ansprüche nach § 933b ABGB verjähren jedenfalls mit Ablauf der vorgenannten Frist. Für verbesserte oder ausgetauschte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist von neuem zu laufen, endet jedoch jedenfalls 6 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
1.4.5. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate (ab Erhalt der Ware).
1.4.6. Die Rechte aus einer separat allenfalls gewährten Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
1.5. Haftung
1.5.1. Im Verhältnis zu Kunden, die Verbraucher sind, haftet Electrolux für Personenschäden; für sonstige Schäden jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um eine Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder die wirtschaftliche Tragfähigkeit spricht gegen einen solchen Haftungsausschluss.
1.5.2. Schadensersatzansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit Electrolux nicht zwingend nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haftet. Ein Anspruch auf Ersatz von indirekten und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
1.6. Force Majeure
Ist der Kunde Unternehmer, ist Electrolux von allen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden befreit und nicht verpflichtet, diese ganz oder teilweise zu erfüllen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt (Force Majeure) eintritt und eine Vertragspartei hiervon betroffen ist. Unter höhere Gewalt fallen insbesondere Feuer, Explosion, Orkan, Überschwemmung, Seuchen (inkl. Epidemien oder Pandemien), Krieg, Aufruhr, Arbeitsniederlegung und Arbeitskampf gehören, sowie jede Form von staatlichen Eingriffen, nicht von Electrolux verschuldete Betriebsstörungen (einschließlich Transport), die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten . Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der Vorlieferanten von Electrolux gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 1 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist und einen geeigneten Nachweis gegenüber Electrolux erbringt.
Während eines Ereignisses höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Electrolux für einen Zeitraum ausgesetzt, der dem Zeitraum entspricht, in dem das Ereignis höherer Gewalt vorliegt. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als zwei (2) Monate andauert, kann jede Partei den von dem Ereignis höherer Gewalt betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung in Textform an die andere Partei beenden, ohne dass eine Entschädigung fällig wird.
2. Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen für Fernabsatzverträge gemäß FAGG und ECG
Die folgenden Besonderen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten ergänzend für Bestellungen, Lieferungen und Verträge über Waren die in Webshops von Electrolux präsentiert werden. Bei Abweichungen zwischen den Besonderen Liefer- und Verkaufsbedingungen und den Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen, sind die Besonderen Liefer- und Verkaufsbedingungen vorrangig.
2.1. Allgemeines
2.1.1. Die Bedingungen für die Verwendung Ihrer persönlichen Daten können hier heruntergeladen werden.
2.1.2. Ist der Kunde ein Verbraucher, bestätigt der Kunde, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung mindestens 18 Jahre alt ist.
2.1.3. Mit seiner Bestellung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Vertragsabschluss ist nur unter diesen Bedingungen möglich. Abweichenden, entgegenstehenden, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen muss Electrolux ausdrücklich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen von Electrolux nicht als Zustimmung zu etwaigen von diesen AGB abweichenden Bedingungen.
2.1.4. Electrolux behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, sofern die Änderungen geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Maßgeblich für die Bestellung durch den Kunden sind die im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.1.5. Der Kunde ist für die Richtigkeit der E-Mail-Adresse, der Lieferadresse, der Mobiltelefonnummer und aller weiteren Informationen, die er Electrolux zur Verfügung stellt, verantwortlich. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten.
2.2. Waren
Die wesentlichen Merkmale der Waren werden auf der Website beschrieben, so dass der Kunde vor der Bestellung über diese informiert ist. Electrolux kann die Zusammensetzung, die Eigenschaften oder das Warensortiment auf der Website sowie deren Präsentation oder Verpackung ändern. Solche Änderungen gelten nicht rückwirkend für Bestellungen.
2.3. Vertragsschluss
2.3.1. Die auf der Website von Electrolux angebotenen Waren stellen keine verbindlichen Angebote seitens Electrolux dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch den Kunden.
2.3.2. Der Kunde gibt seine Bestellung über den Online-Kassenvorgang auf der Website auf. Die angebotene Ware wird vom Kunden durch Eingabe seiner persönlichen Daten sowie der Zahlungsbedingungen bestellt. Vor Abschluss seiner Bestellung kann der Kunde eine Zusammenfassung seiner Bestellung sowie seine Liefer- und Kontaktinformationen überprüfen, ändern oder die Bestellung abbrechen.
2.3.3. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ erklärt der Kunde
rechtsverbindlich die Abgabe eines verbindlichen Angebots.
2.3.4. Bestellt ein Kunde bei Electrolux eine Ware, stellt das ein Angebot an Electrolux zum Abschluss eines Vertrages dar, das der Annahme durch Electrolux bedarf. Nachdem eine Bestellung aufgegeben wurde, erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Diese automatische Bestellbestätigung stellt die Annahme des Angebots des Kunden dar, ein Kaufvertrag ("Vertrag") zwischen dem Kunden und Electrolux kommt hiermit zustande.
Wenn der Kunde die Zahlungsart PayPal gewählt hat, kommt der Vertrag spätestens zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
Wenn der Kunde Kreditkartenzahlung gewählt hat, kommt der Vertrag spätestens zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande.
Wenn der Kunde die Zahlungsart Sofortüberweisung gewählt hat, kommt der Vertrag spätestens zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an den Zahlungsdienstleister zustande.
2.3.5. Ist der Kunde Unternehmer, sind Teillieferungen zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
2.4. Lieferung
2.4.1. Die bestellten Waren werden innerhalb der in der Bestellbestätigung angegebenen voraussichtlichen Lieferfrist an die Lieferadresse in Österreich versendet.
2.4.2. Je nach Art und Größe der Ware, können dem Kunden verschiedene Lieferarten zur Verfügung gestellt werden. Bevor der Kunde eine Bestellung aufgibt, wird er darüber informiert, wie die bestellte Ware geliefert wird. Wenn für die Lieferung ein Termin vereinbart werden muss, setzt sich Electrolux oder ein von Electrolux beauftragter Dritter im Anschluss an die Bestellung mit dem Kunden für eine Terminvereinbarung in Verbindung. Im Falle einer Lieferverzögerung von mehr als 14 Tage ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
2.4.3. Hat der Kunde in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Waren gekauft, kann Electrolux diese in mehreren getrennten Lieferungen versenden. In dem Fall trägt Electrolux die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.
2.4.4. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Kunden oder eine vom Kunden zur Annahme bestimmte Person übergeben wird, auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Übergabe, auf den Kunden über. Sollte der Kunde die bestellte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung nicht annehmen, gehen alle Kosten, die Electrolux für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands hat, zu Lasten des Kunden.
2.5. Installationsdienste
2.5.1. Die Lieferung der Ware umfasst nur dann die Installation, wenn dies auf der Website ausdrücklich angegeben ist oder wenn der Kunde die Installation der Ware separat beauftragt hat, indem er sie der Bestellung auf der Website hinzugefügt hat. Die folgenden Bedingungen gelten für alle von Electrolux oder einem von Electrolux beauftragten Dritten durchgeführten Installationsdienste:
- Der Installationsservice ist von dessen Verfügbarkeit abhängig und wird ausschließlich in Österreich durchgeführt.
- Die Preise für Installationen werden unter der Annahme festgelegt, dass diese Leistungen unter Standardbedingungen ausgeführt werden können. Wenn der Zugang zum Lieferort aus Gründen erschwert wird, die z.B. auf das Vorhandensein von Toren, engen Durchgängen, Verkehrsbeschränkungen für schwere Fahrzeuge, reduzierte Größe der Aufzüge, Fehlen von Aufzügen oder Hebevorrichtungen bei Lieferungen in die oberen Stockwerke zurückzuführen sind oder sich aus der Notwendigkeit ergeben, das Mobiliar für die Installation der bestellten Ware anzupassen, hat der Kunde dies Electrolux vor Auftragserteilung mitzuteilen. Teilt der Kunde solche Erschwernisse nicht mit, behält sich Electrolux vor, die hierdurch entstehenden Kosten dem Kunden zu berechnen.
- Electrolux kann einen Dritten zur Durchführung des Installationsdienstes benennen und autorisieren. In diesem Fall erkennt der Kunde an, dass Electrolux in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzrichtlinie, abrufbar unter https://www.electrolux.at/overlays/data-privacy-statement/ die für die Installation der Ware erforderlichen Informationen, die der Kunde zur Verfügung gestellt hat, an von Electrolux für die Durchführung des Installationsdienstes benannte Dritten weitergeben kann.
- Electrolux oder der Dritte werden sich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um einen Termin für die durchzuführende Installationsdienste zu vereinbaren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Installationsdienstleister seine Räumlichkeiten besichtigt und die Installationsdienste durchführt.
- Die Installation findet nur statt, wenn während des Termins jemand in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten anwesend ist und der Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährleistet ist. Der Installationsdienstleister wartet nicht über den vereinbarten Termin hinaus. Bei Überschreitung des Termins kann der Kunde einen neuen Termin vereinbaren. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
- Wenn der Installationsdienstleister aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit von Elektrizität und/oder eines Internetanschlusses, einer Wasserversorgung oder aufgrund anderer Störungen oder Behinderungen an den vorgesehenen Standorten keine Installationsarbeiten durchführen kann, hat der Kunde die zusätzlichen Kosten für einen neuen Installationstermin zu tragen, soweit er die vorgenannten Störungen zu vertreten hat.
- Der Kunde ist berechtigt, eine erneute Erbringung der Installation zu verlangen oder vom Installationsvertrag zurückzutreten, wenn die erbrachte Installation nicht mangelfrei durchgeführt wurde. Wenn die fehlerhafte Installation (i) auf (Installations-) Anweisungen des Kunden zurückzuführen ist, die gegen die Anweisungen von Electrolux oder des Installationsdienstleisters verstoßen, (ii) auf Missbrauch, Vernachlässigung, physische Schäden, Manipulation oder falsche Einstellung durch den Kunden oder (iii) auf normale Abnutzung und Verschleiß zurückzuführen ist, kann Electrolux eine angemessene Entschädigung verlangen.
- Wenn der Kunde eine bestellte Ware, nach der Installation zurückgeben oder umtauschen möchte, ohne dass ein Mangel vorliegt, wird die Ware auf Kosten des Kunden deinstalliert.
2.5.2. Für bestimmte Waren besteht für den Kunden die Möglichkeit, zusätzliche Dienstleistungen auf der Website zu erwerben, wie z.B. eine erweiterte Garantie oder besondere Lieferbedingungen. Solche zusätzlichen Dienstleistungen können weiteren Bedingungen unterliegen, die in diesem Fall bei der Bestellung angezeigt und dem Kunden zur Verfügung gestellt und von diesem gesondert akzeptiert werden.
2.6. Preise und Lieferkosten
Die Preise der Waren und der zusätzlichen Dienstleistungen auf der Website sind inklusive Umsatzsteuer angegeben. Sofern nicht anders auf der Website oder während des Bestellvorgangs angegeben, sind in den Preisen keine Lieferkosten enthalten. Diese sind auf der Website gesondert angegeben. Es gilt der Preis, der von Electrolux für die entsprechende Dienstleistung oder Ware am Tag der Bestellung angeführt wurde. Electrolux behält sich das Recht vor, etwaige falsche Preisangaben zu korrigieren, sowie die auf der Website angegebenen Preise, Steuern und/oder sonstigen Kosten jederzeit zu ändern. Grund dafür können Änderungen öffentlicher Abgaben, gestiegene Kosten oder Änderungen des gesetzlichen Steuersatzes sein.
2.7. Zahlung
2.7.1. Die Bezahlung ist auf die auf der Website angebotenen Zahlungsmittel beschränkt.
2.7.2. Der mit einer Kartenzahlung der Bank des Kunden erteilte Zahlungsauftrag ist unwiderruflich. Mit den durch die Kartenzahlung übermittelten Informationen autorisiert der Kunde Electrolux, das angegebene Konto in Höhe des Kaufpreises zu belasten.
2.7.3. Electrolux ergreift alle Maßnahmen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der auf der Website übertragenen Daten zu gewährleisten.
2.8. Rückgabegarantie
2.8.1. Zusätzlich zu dem gesetzlichen Widerrufsrecht bietet Electrolux dem Kunden eine freiwillige Rückgabegarantie ausschließlich bei Bestellungen über www.aeg.at. Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware kann der Kunde diese an Electrolux zurücksenden, wenn die Ware vollständig ist und sich in mangelfreien oder zumindest in demselben Zustand befindet wie bei Erhalt. Waren, für die wegen ihrer Art kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, können Sie auch im Rahmen der Rückgabegarantie nicht zurückschicken. Für die Ausübung der Rückgabegarantie kommt es auf die fristgerechte Erklärung des Kunden gegenüber Electrolux an, von der Garantie Gebrauch zu machen. Die freiwillige Rückgabegarantie hat keine Auswirkung auf den Beginn oder Ende einer gesetzlichen Frist.
2.8.2. Die vorstehende Rückgabegarantie kann ausgeübt werden, indem der Kunde eine Benachrichtigung an Electrolux per Post an Electrolux Austria GmbH, Europaring F15 202, 2345 Brunn am Gebirge oder per E-Mail an info-austria@electrolux.com sendet. Die Benachrichtigung kann entweder erfolgen, indem Electrolux ein ausgefülltes Rückgabeformular, das unter folgendem Link verfügbar ist zur Verfügung gestellt wird, oder indem eine andere ausdrückliche Erklärung über die Rückgabe der bestellten Ware abgegeben wird.
2.8.3. Im Falle einer Rückgabe muss der Kunde die Rücksendung der bestellten Ware spätestens vierzehn (14) Tage nach Mitteilung an Electrolux veranlassen. Für Waren, die durch Electrolux angeliefert worden sind, muss der Kunde sich mit Electrolux in Verbindung setzen, um einen Zeitpunkt für die Abholung der Ware zu vereinbaren. Die Abholung ist nur an der ursprünglichen Lieferadresse möglich.
2.8.4. Wenn der Kunde die bestellte Ware im Rahmen der Rückgabegarantie zurücksendet, erstattet Electrolux dem Kunden innerhalb von vierzehn (14) Tagen den Kaufpreis. Electrolux kann die Erstattung jedoch einbehalten, bis die Rücksendung bei Electrolux eingetroffen ist. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Kunden.
2.8.5. Die freiwillige Rückgabegarantie berührt nicht die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden oder das Widerrufsrecht gemäß Artikel II.
2.9. Ausnahme vom Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht
2.9.1. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht für die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer - mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, verbunden mit dessen Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts/Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 FAGG oder § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat. Dies betrifft insbesondere Verträge bei denen der Verbraucher Electrolux ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen.
2.9.2. Gemäß § 7 Abs 3 FAGG wird dem Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist nach erfolgtem Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Leitungserbringung, eine Bestätigung des abgeschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) zur Verfügung gestellt. Die Vertragsbestätigung erhält jedenfalls eine Bestätigung der Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung und die Kenntnisnahme des Verbrauchers vom dadurch bewirkten Entfall des Rücktrittsrechts/Widerrufsrechts.
2.10. Kundendienst
Anfragen, und Beanstandungen jeglicher Art sind schriftlich (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) an Electrolux über die obig angeführten Kontaktdaten zu richten.
2.11. Erweiterte Garantie
2.11.1. Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen hat der Kunde möglicherweise Anspruch auf eine erweiterte Garantie, wie in der Auftragsbestätigung angegeben.
2.11.2. Abgesehen von der Dauer der Garantiezeit gelten die allgemeinen Garantiebedingungen, abrufbar unter https://www.electrolux.at/support/warranties/.
2.12. Installation und Verwendung
2.12.1. Die Ware muss immer in Übereinstimmung mit den Anweisungen und Warnhinweisen in der Bedienungs- und/oder Installationsanleitung installiert und verwendet werden.
2.12.2. Sofern der Installationsservice nicht über die Website bestellt wurde oder ausdrücklich in der Bestellung enthalten ist, ist der Kunde für die korrekte Installation verantwortlich.
2.12.3. Die Installation einiger Waren erfordert den Einsatz von autorisiertem und fachlich qualifiziertem Personal, um das Risiko von Schäden an den Räumlichkeiten und/oder den bestellten Waren und/oder Personenschäden zu vermeiden, insbesondere bei der Installation, Verwendung und Wartung von Komponenten für die Verwendung von Gas, elektrischen Geräten, Hydraulikteilen und verwandten Komponenten. Der Kunde ist zum Lesen und Befolgen der Bedienungs- und/oder Installationsanleitung und/oder der Anweisungen auf der Verpackung der bestellten Waren verpflichtet.
2.12.4. Electrolux übernimmt keine Verantwortung für Ansprüche, die auf die ungeeignete Verwendung der Waren, ihrer falschen Handhabung oder einer falschen Installation durch den Kunden oder durch von diesem beauftragten Dritten zurückzuführen sind.
2.12.5. Hingegen trifft Electrolux keine Haftung für etwaige Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde ihm zur Verfügung gestellten Aktualisierungen von digitalen Elementen trotz Information nicht binnen angemessener Frist durchgeführt hat.
2.13. Weitere Informationen
2.13.1. Für jegliche Informationen bezüglich der Wartung der Waren sollte der Kunde die Bedienungs- und/oder Installationsanleitung lesen oder sich mit Electrolux in Verbindung setzen.
2.13.2. Sämtliche mit Electrolux abgeschlossenen Verträge können nur in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
2.13.3. Der vollstände Vertragstext wird von Electrolux nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gespeichert werden.
2.14. Online Streitbeilegung
Electrolux nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Die für Electrolux zuständige österreichische Verbraucherschlichtungsstelle wäre der Internet- Ombudsmann, deren Website Sie unter folgendem Link abrufen können: https://www.ombudsmann.at/.
IV. Allgemeine Reparaturbedingungen
1. Ausführung der Reparatur
1.1. Großgeräte (z. B. Waschvollautomaten, Geschirrspüler) repariert Electrolux am Aufstellort, es sei denn, das Gerät kann nur in einer Werkstatt fachgerecht repariert werden. Der Zugriff auf das Gerät ist so zu ermöglichen, dass eine fachgerechte Reparatur oder gegebenenfalls Abholung vorgenommen werden kann. Der Zeitpunkt der Reparatur kann nur tagesgenau bestimmt werden. Die Festlegung auf eine bestimmte Uhrzeit ist aus technischen und logistischen Gründen leider nicht möglich und – sollte diese dennoch erfolgen –unverbindlich. Kleingeräte werden nicht beim Kunden repariert.
1.2. Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendiensttechnikers erfolgt nach Arbeitswerten. Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von sechs Minuten. In den pro Auftrag abgerechneten Werten sind zwei Arbeitswerte für die Arbeitsvorbereitung enthalten. Die Anfahrtskosten setzen sich aus anteiliger Wegezeit und einer Kraftfahrzeugpauschale zusammen. Die Reparaturkosten sind unmittelbar nach Abschluss der Reparatur zu entrichten.
1.3. Elektrische Geräte dürfen nach den einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nur von entsprechenden Elektrofachkräften repariert werden.
2. Gewährleistung, Haftung
Die Gewährleistung und Haftung von Electrolux richtet sich nach Punkt III. Ziffern 1.4 und 1.5 dieser AGB.
V. Kundenzufriedenheit und Datenschutz
1. Die Leistungen von Electrolux umfassen auch die Nachbereitung der Lieferung bzw. die Vor- und Nachbereitung der Reparatur. Im Rahmen der Vorbereitung der Reparatur spricht Electrolux mit dem Kunden einen Termin sowie Art und Weise der Reparatur ab. Die Nachbereitung dient allein dazu, die Zufriedenheit des Kunden mit der Warenlieferung bzw. Reparatur zu ermitteln. In diesem Zusammenhang kontaktiert Electrolux oder ein von Electrolux beauftragter Dienstleister den Kunden zeitnah nach Auslieferung der Ware bzw. der Reparatur per Post, E-Mail oder telefonisch. Electrolux wird basierend auf diesen Rückmeldungen der Kunden ggf. die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Beanstandungen zu beheben oder für die Zukunft zu vermeiden. Electrolux möchte so sicherstellen, dass die gelieferten Waren bzw. die ausgeführten Reparaturen und die Abwicklung des Auftrages die Erwartungen der Kunden erfüllen. Diese Nachbereitung der Lieferung sieht Electrolux deshalb als wesentlich für einen guten Service an. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, einer Kontaktaufnahme durch Electrolux zwecks Nachbereitung zu widersprechen.
2. Soweit der Kunde Electrolux oder einem Servicepartner (zur Weiterleitung an Electrolux) personenbezogene Daten (Name, Firma, Anschrift, Sitz, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Nummer der Zahlungskarte,) zur Verfügung stellt, verwendet Electrolux diese Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrages, wenn nicht der Kunde einer weitergehenden Verwendung seiner Daten ausdrücklich zugestimmt hat. Auf Anfrage wird Electrolux den Kunden über die über ihn gespeicherten Daten und die Herkunft dieser Daten informieren.
3. Electrolux wird personenbezogene Daten im Rahmen der technisch sinnvollen Möglichkeiten so speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation über das Internet oder per E-Mail kann jedoch aus technischen Gründen eine vollständige Datensicherheit durch Electrolux nicht gewährleistet werden. Die Regelungen des Datenschutzgesetzes bleiben unberührt.
VI. Verpflichtung zur Einhaltung geltenden Rechts, Sanktionen/Embargos Verbot Weiterverkauf und Export
1. Electrolux legt Wert darauf, dass seine Vertragspartner und Kunden, die Unternehmer sind, sich wie Electrolux selbst einem fairen Wettbewerb verpflichtet fühlen und insbesondere die für sie jeweils geltenden Gesetze beachten. Der Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet sich daher ausdrücklich, auch gegenüber Electrolux, im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Electrolux die geltenden Gesetze, insbesondere die Kartell- und Strafgesetze sowie geltende Gesetze über wirtschaftliche oder finanzielle Sanktionen, Sanktionslisten, Verordnungen oder Handelsembargos, zu beachten und nicht zu verletzen.
2. Ist der Kunde Unternehmer gilt, dass er Produkte weder direkt noch indirekt außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und/oder der Schweiz und/oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und Norwegen ("Gebiet") vermarkten, verkaufen oder anderweitig ausführen darf, einschließlich weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation und/oder Weißrussland oder zur Verwendung in der Russischen Föderation und/oder Weißrussland exportieren oder dies zulassen darf. Ist der Kunde Großhändler, ist ein Weiterverkauf bezogener Ware an Endkunden untersagt.
VII. Schlussbestimmungen
1. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt, zu ersetzen; im Falle von Kunden, die Verbraucher sind, jedoch nur durch eine Bestimmung, die gesetzlich vorgesehen ist.
2. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Es gilt das materielle Recht von Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Für Streitigkeiten zwischen Electrolux und Unternehmern ist ausschließlich das für den I. Wiener Gemeindebezirk für Handelssachen zuständige Gericht zuständig. Für Streitigkeiten zwischen Electrolux und Verbrauchern ist das für die Verbrauchergeschäfte gem. § 14 KSchG zuständige Gericht zuständig.
Stand 13.09.2024